Bestattungsplanung Bestattungsvorsorgevertrag ACKERMANN-BAUER Hannover
Tel.: 0511 - 70 21 29 / Tag- und Nachtruf
Selbst bestimmen und Notwendiges regeln
- Erstellung einer Dokumentenmappe mit allen wesentlichen Informationen und Unterlagen für die Angehörigen
- Die formlose Vorsorge fasst bereits zu Lebzeiten die persönlichen Daten zusammen und enthält einen Kostenvoranschlag basierend auf festgelegten Bestattungsvorgaben.
- Der Bestattungsvorsorge-Vertrag hat eine testamentarische Wirkung. Hierin werden alle Fragen eines Bestattungsfalles bereits zu Lebzeiten verbindlich geregelt.
- Diverse Kosten-Regelungen ermöglichen eine Finanzierung des Bestattungsvorsorge-Vertrages entsprechend den finanziellen Möglichkeiten.
Wie die eigene finanzielle Situation im Todesfall aussieht, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusagen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für eine dereinstige Bestattung finanziell abzusichern.
Wir beraten und betreuen Sie kostenlos
Die Bestattungsvorsorge ist ein Thema, das uns alle angeht, über das man aber nicht mit jedem spricht. In einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch können Sie alle Fragen zum Thema offen und vertrauensvoll mit uns besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend. Hier finden Sie eine nützliche Übersichtsseite zum Thema Beerdigung Vorsorgevertrag von Ackermann-Bauer.
Wie sichern Sie Ihre Vorsorge?
Ackermann-Bauer Bestattungen ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.
Mehr als 200.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung.
Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag zur Festlegung Ihrer Wünsche – Ihre Bestattung betreffend – ab. Gleichzeitig schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung einen Treuhandvertrag ab. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über uns oder direkt über die Treuhand AG. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage wird nicht mit Verwaltungskosten belastet, so dass Sie die volle Zinsgutschrift erhalten. Einmal jährlich erhalten Sie einen Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der angelaufenen Zinsen an uns zur Durchführung Ihres Bestattungsvorsorge – Auftrages ausgezahlt. Sie können also sicher sein, dass die entsprechende Summe zur Erfüllung Ihrer Bestattungswünsche zur Verfügung steht.
Die Eintragung der Vorsorge in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sichert die getroffenen Regelungen zusätzlich ab.
Im Gegensatz zu einem Sparbuch haben Dritte (z.B. Sozialamt) bei einem Bestattungsvorsorge-Vertrag keinen Zugriff auf die zweckgebundenen Gelder!
Haben Sie Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge oder zur Eintragung in das Vorsorgeregister?
Dann sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich!
“Bestattungsvorsorge, das ist im Trauerfall eine Sorge weniger und hilft, notwendige Entscheidungen frühzeitig zu treffen.”
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vorsorge und Patientenrechte
Hier finden Sie die neuesten Informationen und Formulare ab 2016 zur Vorsorgevollmacht, sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung. Sie können die Dateien als PDF-Datei herunterladen teilweise selbst ausfüllen und ausdrucken.
- PDF Vorsorgevollmacht (Muster Vorsorgevollmacht vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2016)
- PDF Betreuungsverfügung (Muster Betreuungsverfügung vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2016)
- PDF Patientenverfuegung (Muster Patientenverfügung zum Ankreuzen 2016)
- Eine Vollmacht, die zur Vertretung in Vermögensangelegenheiten befugt, sollte in keinem Fall Zweifel am Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. Sie sollten daher einleitend nicht etwa schreiben: »Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann, soll an meiner Stelle...« o. ä.. Damit bliebe nämlich für den Rechtsverkehr ungeklärt, ob diese Voraussetzung wirklich eingetreten ist. Es wäre auch unzweckmäßig, die Gültigkeit der Vollmacht etwa von ärztlichen Zeugnissen über Ihren Gesundheitszustand abhängig zu machen. Dies würde wiederum Fragen aufwerfen, z. B. wie aktuell diese Bescheinigungen jeweils sein müssen. Eine Vollmacht zur Vorsorge ist nur dann uneingeschränkt brauchbar, wenn sie an keine Bedingungen geknüpft ist.
- Privatschriftliche Vollmachten (erst recht bankintern, notariell oder behördlich beglaubigte) sind in der Regel zu akzeptieren. Sie sollten aber mit Ihrer Bank sprechen. Dabei können Sie auch klären, ob die Bank eine genauere Umschreibung der von der Vollmacht umfassten Bankgeschäfte verlangt (neben der Verfügung über das Konto ist an die Eröffnung von Konten und Depots, die Beantragung von Bankkarten, die Rücknahme oder die Bestellung von Sicherheiten zu denken). Wenn Sie zum Abschluss eines Darlehensvertrages bevollmächtigen wollen, müssen Sie die Vollmacht notariell erteilen.